Die Fraktion „Die Linke“ hat im November vergangenen Jahres den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters“ vorgelegt (BT-Drucks. 19/15). Mit dem neuen Lobbyregister soll mehr „Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht“, wie es in der Pressemitteilung heißt (hib- heute im Bundestag, Mitteilung Nr. 554).
Details
In diesem Gesetzentwurf finden sich Details u. a. zur Frage, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. Der Gesetzentwurf nimmt auch Vereine, Stiftungen und Verbände in die Pflicht. Diese sollen unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben müssen. Darüber hinaus enthält die Gesetzesvorlage Regelungen, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert werden muss.
Stand: 29. Januar 2018
Bild: Fineas - Fotolia.com
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