Wie wird die EU-Gutschein-Richtlinie umgesetzt? Wie wird die EU-Gutschein-Richtlinie umgesetzt? | Steuernews-TV Mai 2019
Steuernews-TV - Wie wird die EU-Gutschein-Richtlinie umgesetzt?
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde die sogenannte Gutschein-Richtlinie in nationales Recht übernommen. Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten? Was ist auf dem Gutschein oder in damit zusammenhängenden Unterlagen anzugeben? Und wie unterscheiden sich Einzweck- von Mehrzweck-Gutscheinen? Die wichtigsten Regelungen rund um die EU-Gutschein-Richtlinie jetzt in unserer neuen Ausgabe von Steuernews-TV!
Textabschrift des Videos (Transkription)
Wie wird die EU-Gutschein-Richtlinie umgesetzt?
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde die sogenannte Gutschein-Richtlinie in nationales Recht übernommen. Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten?
- Ein Gutschein muss als vollständige oder teilweise Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen angenommen werden.
- Auf dem Gutschein oder in damit zusammenhängenden Unterlagen sind der Liefergegenstand, die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers sowie die Nutzungsbedingungen anzugeben.
- Bei der Umsatzsteuer ist zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden.
- Bei einem Einzweck-Gutschein liegen bereits bei der Ausstellung alle Informationen vor, um die Umsatzsteuer mit Sicherheit zu bestimmen. Die Umsatzbesteuerung erfolgt daher zum Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins.
- Ein Mehrzweck-Gutschein liegt vor, wenn bei der Ausstellung nicht alle Informationen für eine zuverlässige Umsatzsteuerberechnung vorliegen. Die Umsatzsteuer wird bei dieser Gutscheinart daher erst zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig.