Seitenbereiche

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen und welche Vorgaben gibt es?

Die aktuellsten News aus unserer Kanzlei - Sie als Mandant sind damit immer top informiert. Egal ob Steuern, Recht, Geld oder Finanzen - mit uns sind Sie immer am Ball.

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell dem Anhang und dem Lagebericht eines Unternehmers. Einen Jahresabschluss nach HGB müssen alle buchführungspflichtigen Unternehmer erstellen. Der Jahresabschluss soll u. a. eine Dokumentations-, Gewinnermittlungs- und Informationsfunktion erfüllen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung des HGB zu beachten (GoB). Die Jahresabschlussanalyse kann aus dem Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmers herauslesen.

Stand: 30.09.2021

Tantieme im Dezember versteuern

Fiktiver Zufluss zum Fälligkeitszeitpunkt

Artikel lesen

Rückstellungen für Arbeitszeit

Rückstellungen für geleistete Überstunden

Artikel lesen

Rechnungsabgrenzung im Jahresabschluss

Grundsatz der Wesentlichkeit beachten

Artikel lesen

Digitale Finanzberichte an Kreditinstitute

Finanzwirtschaft gibt Startschuss

Artikel lesen

Jahresbilanz 2019 unter Corona

Corona-Krise

Artikel lesen

Jahresabschluss 2017

Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des ...

Artikel lesen

Abgabetermine für Jahresabschlüsse an das ...

Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele ...

Artikel lesen

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Alles aus einer Hand! An unseren Standorten in Fulda und Weimar bieten wir umfassende Steuerberatung. Wir sind auch als Wirtschaftsprüfer tätig oder unterstützen Sie bei Ihrer Lohnbuchhaltung. Vereinbaren Sie gleich ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.