Säumniszuschläge
Werden Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages – zuzüglich einer Schonfrist von drei Tagen – entrichtet, wird für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von einem Prozent des auf € 50,00 abgerundeten rückständigen Steuerbetrages fällig (§ 240 Abs. 1 Abgabenordnung/AO). Auf das Jahr gerechnet entspricht dies einem Zinssatz von immerhin 12 %. Darüber hinaus fallen die Säumniszuschläge unabhängig davon an, ob die Steuer zutreffend festgesetzt worden ist.
Zinsniveau unbedeutend
Der Bundesfinanzhof/BFH hält das hohe Zinsniveau für verfassungsgemäß. Einen Vergleich mit den zum 1.1.2019 reduzierten Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat hält der BFH nicht für angemessen. Zinszahlungspflichtige Steuernachzahler und säumniszuschlagpflichtige Steuerschuldner können mangels vergleichbarer Sachverhalte nicht gleich behandelt werden (BFH-Urteil vom 15.11.2022, VII R 55/20, veröffentlicht am 30.3.2023).
Säumniszuschlag versus Verzinsung
Säumniszuschläge stellen ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuerzahlungen dar und haben daher primär eine pönale Funktion. Verzugszinsen sind demgegenüber weder Sanktion noch Druckmittel, sondern ein Ausgleich für eine Kapitalnutzung.
Anmerkung
Anzumerken ist, dass es im genannten Fall um Säumniszuschläge für Zeiträume vor dem 1.1.2019 ging. Zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Säumniszuschlägen für die Zeit nach dem 1.1.2019 ist ein weiteres Verfahren vor dem BFH anhängig (Az. X R 30/21). Es bleibt abzuwarten, ob der BFH gleich oder differenziert entscheidet. Möglich wäre auch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.
Stand: 26. April 2023
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Fulda und Weimar und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.