In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages. Diesen Gerüchten erteilte die Regierungskoalition allerdings eine strikte Absage.
Erhöhung der Freigrenze
Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/6382) jüngst mitteilte, soll die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag 2021 angehoben werden (hib-heute im bundestag Nr. 61). Derzeit beträgt diese Freigrenze € 972,00 bei Einzelveranlagung und € 1.994,00 bei Zusammenveranlagung. Ob es zu einer Anhebung der Freigrenze um 30 % oder um 50 % kommt, ist noch offen. Bei einer Anhebung von 30 % werden die jährlichen Steuermindereinnahmen auf € 145 Mio. geschätzt und bei einer Anhebung um 50 % auf € 255 Mio.
Stand: 25. Februar 2019
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Alles aus einer Hand! An unseren Standorten in Fulda und Weimar bieten wir umfassende Steuerberatung. Wir sind auch als Wirtschaftsprüfer tätig oder unterstützen Sie bei Ihrer Lohnbuchhaltung. Vereinbaren Sie gleich ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.